Wertermittlung
Immobilien stellen wesentliche Vermögenswert dar. Für alle an einem Immobiliengeschäft beteiligten stellt sich die Frage nach der Wertgleichheit zwischen Immobilie und angesetztem Geldwert. Die Wertermittlung hilft Ihnen bei Entscheidungen im Umgang mit Immobilien. Soll eine Immobilie gekauft oder verkauft werden stellt sich die Frage noch dem optimalen Preis. Auch bei Schenkung, Erbschaft oder Scheidung ist die Immobilien Wertermittlung eine wertvoll Hilfe für ausgewogene Entscheidungen.
Eine Immobilienwert kann mittels Kurzgutachten oder über ein textlich sehr umfangreich ausgearbeitetes Wertgutachten ermittelt werden. Nur in wenigen, bestimmten Fällen wird ein ausführliches Wertgutachten benötigt. Für die meisten Anlässe reicht das wesentlich günstigere Kurzgutachten.
Aus der Luft gegriffene Wunsch Preis-/Wertvorstellungen (zu hoch oder zu niedrig) führen nicht zu dem angestrebten Ziel. Ich empfehle den an einem Immobiliengeschäft Beteiligten die Wertermittlung einvernehmlich und gemeinsam zu beauftrage. Dies hilft Kosten zu sparen und stellt eine neutrale und unabhängige Wertermittlung sicher. Wir einseitig eine Wertermittlung vorgelegt, empfehle ich eine eigene Wertermittlung zu beauftragen.
Gerne erstelle ich Ihnen ein Kurzgutachten oder ein ausführliches Wertgutachten.
Sie erreichen mich über Telefon: 0 26 54 / 96 26 59 oder über
Im Baugesetzbuch wird in § 194 der Verkehrswert definiert:
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Der Preis einer Immobilie wird sowohl von Ihrem Wert wie auch von der Marktsituation (Angebot und Nachfrage) bestimmt. Preis und Wert einer Immobilie können von einander abweichen.


