Energieausweise



Die Energieeinsparverordnung (EnEV) verpflichtet Hauseigentümer per Gesetz bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung dem potenziellen Vertragspartner auf Anfrage einen Energieausweis vorzulegen.

Es wird zwischen zwei Arten von Energieausweisen unterschieden, dem verbrauchsorientierten und dem bedarfsorientierten Energieausweis.

Welcher Energieausweis für welches Gebäude zulässig ist können Sie der Tabelle entnehmen.



 

  Altbau

  Wohn- und
  Nichtwohngebäude

  Wohngebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten
  oder Nichtwohngebäude

 

  Wahlrecht zwischen
  Energieverbrauchsausweis
  oder Energiebedarfsausweis

  Wohngebäude mit bis 4 Wohneinheiten
  Bauantrag nach 01.11.1977

  Wohngebäude mit bis 4 Wohneinheiten
 Bauantrag vor 01.11.1977 und
 Anforderungen WschVO vom 11.08.1977 erfüllt
  (Nachweis über z.B. Energiegutachten)

  Wohngebäude mit bis 4 Wohneinheiten
  Bauantrag von 01.11.1977 und
  Anforderungen WschVO vom 11.08.1977 nicht erfüllt

 

  Energiebedarfsausweis
  zwingend erforderlich


  Neubau
  Wohn- und Nichtwohngebäude


Der
Verbrauchsausweis "Energieausweis auf der Grundlage des Energieverbrauchs"
Basis für den Verbrauchsausweis ist der um den standortbezogenen Klimafaktor bereinigte durchschnittliche Energieverbrauch der letzten 3 zusammenhängenden Abrechnungsperioden. Dieser Ausweis besagt nichts über die energetische Qualität des Gebäudes, er spiegelt lediglich das individuelle Nutzerverhalten der Bewohner wieder. Wird bei einem energetisch guten Gebäude z.B. bei offenen Fenster geheizt, so kann das Ergebnis dennoch sehr schlecht ausfallen. Im Umkehrschluss kann bei einem energetisch schlechten Gebäude wo kaum geheizt wird das Ergebnis dennoch sehr gut ausfallen.


Der
Bedarfsausweis "Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs"
Für den Bedarfsausweis wird eine technischen Analyse der Gebäudehülle (Außenwände, Dach, Fenster, Bodenplatte, Keller) und der Heizungsanlage des zu bewertenden Gebäudes unter normierten Bedingungen erstellt. Das Ergebnis ist unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten. Aufgrund der normierten Bedingungen und der Ausblendung des Nutzerverhaltens können Energiewerte von Gebäuden mit Bedarfsausweis konkurrierend miteinander verglichen werden. Der bedarfsorientierte Ausweis hat somit eine weitaus höhere Aussagekraft als der Verbrauchsausweis.


Beide Ausweise besitzen eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren.


Gerne stehe ich Ihnen für die Erstellung Ihres Energieausweises zur Verfügung.
Sie erreichen mich über Telefon: 0 26 54 / 96 26 59 oder